Anmeldung Händler & Schausteller - Schamanischer Handwerksmarkt - 19. - 21. Juli 2024 - Schloss Ehrnau - Mautern in der Steiermark

 

Anmeldungen sind ab sofort und bis auf Wiederruf möglich!

Hier kannst du den Vertrag einsehen und dich gleich anmelden:

 

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Bitte drucke den Vertrag aus (es reicht die letzte Seite), fühle ihn aus und sende ihn unterschrieben und eingescannt und mit den Fotos deiner Produkte sowie eventuell vorhandenem Gewerbeschein an

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Hier der Vertrag zur Ansicht:

Anmeldung Händler & Schausteller

Schloss Ehrnau - Mautern in der Steiermark - Schamanischer Handwerksmarkt 2024 

von 19. bis 21. Juli 2024 

Am 1. Schamanischen Kunsthandwerksmarkt dürfen nur selbst entworfene, handgefertigte Produkte zum Verkauf angeboten werden. Weiters soll ein Kontext zum Schamanischen bzw. Native/Indigenen gegeben sein.

Wir bitten Dich mindestens drei Produktfotos und eventuell ein Foto deinesAusstellungsstandes, sowie wenn schon vorhanden, Gewerbeschein beizulegen, es werden nur vollständig ausgefüllte Anmeldungen berücksichtigt! 

Du kannst uns die Fotos digital, bitte eher in kleiner Auflösung an dahoam@veda.or.at senden.


Stände und Tische musst du, außer mündlich anders vereinbart, selbst mitbringen. Bitte achte auf Wetterfestigkeit, denn der Markt findet bei jeder Witterung statt. Wir sind dir dankbar, wenn Sie Ihr Kunsthandwerk vor Ort auch vorführen wollen. Gerne nehmen
wir auf deine Standortwünsche Rücksicht, doch müssen wir uns aus organisatorischen Gründen in Einzelfällen eine Umstellung der Standplätze vorbehalten, damit das räumliche Gefüge des Marktes nicht gestört ist. Für Beschädigung der Waren, Stände, Unfälle, etc. wird keine Haftung übernommen.


STANDGEBÜHR:

Die Standgebühr beträgt 10% des Umsatzes inkl. Mwst.

Diese ist bis zum Ende der Veranstaltung zu bezahlen.

In diesem Preis nicht enthalten sind eventuelle Stromkosten.

Stromkosten: € 10,-/Tag inkl. Mwst.

Die Standgebühren werden zur Gänze für die Organisation und Betreuung vor Ort, die Bewerbung des Marktes (Folder, Postwurfsendungen, Plakate, Presse, usw.) sowie für ein schönes und umfangreiches Erwachsenen - und Kinderrahmenprogramm verwendet. 





AUFBAU:

Möglich ab dem Donnerstag, 18. Juli 2024 ab 13 Uhr und muss bis spätestens 12:00 Uhr, am Montag,  22. Juli 2023  abgeschlossen sein.

Alle Fahrzeuge müssen bis 12:00 Uhr vom Gelände entfernt sein.

Marktbeginn Freitag um 14:00 Uhr, Samstag, Sonntag um 10:00 Uhr

 

ABBAU:

Ab 17:00 Uhr nach Marktende am 21. Juli 2024;

spätestens bis 12 Uhr am 22. Juli 2024

 

MARKTZEITEN:

  1. Juli : von 14:00 bis 24:00 Uhr
  2. Juli : von 10:00 bis 24:00 Uhr
  3. Juli : von 10:00 bis 17:00 Uhr

1) Präambel

Die Vertragspartner erklären, dass sie die gesetzlichen Grundlagen und die allgemein gültigen vertragsrechtlichen Richtlinien einhalten und im gegenseitigen respektvollen Umgang und Verständnis handeln und agieren.  Ebenso die zur Verfügung gestellten und überlassenen Gegenstände, insbesondere die baulichen Burgeinrichtungen pfleglich und schonend nutzen und rein zu halten.
Den Sicherheitskräften der Burg ist unbedingt Folge zu leisten.

2) Vertragspartner

Als Vertragspartner gelten der Verein Dahoam,

Sitz: Bodendorf 16, 8861 St. Georgen am Kreischberg, in Folge „Veranstalter“ genannt,

und der/die anmeldende Händler/in, in Folge "Schausteller/in" genannt.

3) Inhalt und Zweck des Vertrages

Der Vertrag gilt für die Veranstaltung "Schamanischer Handwerksmarkt 2024"

vom 19. bis 21. Juli 2024 im Schloss Ehrnau in Mautern in der Steiermark.

Anreise/Aufbau ist ab Donnerstag, 18. Juli 2024, 13:00 Uhr möglich.

Veranstalter und Schausteller haben ihrerseits alles daran zu setzen, dass die Besucher und Gäste dieser Veranstaltung einen harmonischen und zufriedenen Eindruck vermittelt bekommen und sich weitgehend, innerhalb der sicherheitstechnischen Möglichkeiten, bewegen können.

 

Der Veranstalter stellt den Standplatz zur Verfügung und nach Absprache mit dem Schausteller ggf. Strom (230V/5A), der entgeltlich am Ende mit der zu verrechnenden Standgebühr vom Schausteller abzuführen ist.

Schausteller mit Präsentationsauftrag haben selbst für die Sicherheit ihrer Darbietungen zu sorgen. Unterstützung durch die Sicherheitsorgane des Veranstalters müssen spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung angefordert werden.

4) Nutzungsvereinbarung & Platzordnung

  1. Der Händler bestätigt mit Bestätigung dieser ANMELDUNG, dass er gewerberechtlich vollständig erwerbsfähig ist und in vollem Umfang für seine ausgeübte Tätigkeit haftbar ist oder über einen Verein tätig ist. Ein Vertrag ist erst zustande gekommen, wenn der Händler und der Veranstalter jeweils einen von beiden Seiten unterschriebenes Vertragsexemplar besitzen.

 

  1. Die Ausrüstung des Händlers sollte so authentisch wie möglich sein. An den Ständen sollten Gegenstände, die nicht im schamanischen Kontext stehen, für den Besucher nicht sichtbar sein.

 

  1. Alle ausgeführten Tätigkeiten werden vom Händler auf eigene Gefahr /Risiko durchgeführt!

 

  1. Jeder Händler ist verpflichtet einen Feuerlöscher mit gültiger Prüfplakette am Zelt/Stand zu haben. Die Kosten dafür trägt der Händler.

 

  1. Der Veranstalter ist nicht für den Händler, dessen Stand, Produkte und Vorführungen haftbar. Entsprechende Versicherungen sind vom Händler abzuschließen.

 

  1. Haftung aus Folge von Ausfall, Verkürzung, Verlegung des Marktes (z.B. Wetterverhältnisse) wird vom Veranstalter nicht übernommen. Dies gilt ebenso bei Störungen in der Belieferung von Strom und Wasser.

 

  1. Fahrzeuge sind spätestens ZWEI Stunden vor Veranstaltungsbeginn vom direkten Burg und Marktbereich zu entfernen und am großen Parkplatz abzustellen.

 

  1. Hunde sind während der gesamten Veranstaltung, auch außerhalb der Marktzeiten an der Leine zu halten. Das Marktgelände ist keine Hundetoilette.

 

  1. Hotelkosten oder Ähnliches werden vom Veranstalter nicht übernommen.

 

  1. Alle Händler haben sich der Veranstaltung gemäß zu verhalten. Personen die stark alkoholisiert Besucher anpöbeln oder die Nachtruhe nicht einhalten werden nicht geduldet und durch den Veranstalter vom Markt verwiesen. Dazu gehört auch das Führen von Waffen unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol, dass Führen von gefährlichen Waffen und die Störung des Marktfriedens.

 

  1. Das Warenangebot muss dem schamanischen Marktambiente entsprechen.

 

  1. Offenes Feuer, wie Lagerfeuer oder Kochstellen ist nur in den vom Veranstalter vorgesehenen Plätzen gestattet. Durch Feuer entstehende Schäden trägt der Urheber des Feuers.

 

  1. Gastrostände unterliegen den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

 

  1. Für jeglichen Schaden vom Aufbau bis zum Abbau haftet der Verursacher selbst.

Der Veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden für Unfälle, Diebstahl oder ähnliches.

 

  1. Jeder Händler bekommt vom Veranstalter einen Platz, entsprechend der in der Anmeldung angegebenen Größe zugewiesen. Besondere Wünsche, wie Strom und Wasser (Wasser nur für GASTRO), werden nur berücksichtigt, wenn diese in der Anmeldung angegeben wurden und möglich sind.

 

  1. Alle Händler müssen zu den angegebenen Aufbauzeiten vor Ort sein um den Standplatz zu beziehen. Im Falle einer Panne oder eines Staus bei der Anfahrt ist unverzüglich der Veranstalter zu informieren.

 

  1. Wenn der Händler, obwohl angemeldet nicht an der Veranstaltung teilnimmt, muss eine schriftliche Absage spätestens 2 Wochen vor dem Markttermin dem Veranstalter übermittelt werden. Bei unbegründetem Nichterscheinen würde wir uns über eine Spende auf unser Vereinskonto freuen.

 

  1. Der Händler muss sich bei der Ankunft bei der Anmeldung registrieren und erhält ein Händler-Band, welches während der gesamten Dauer sichtbar zu tragen ist.

Eine Weitergabe ist untersagt.

 

  1. Das Fahrzeug darf nur auf den zugeteilten Stellflächen abgestellt werden.

 

  1. Nachtruhe ist einzuhalten: 01:00 Uhr

 

  1. Die Standgebühr ist am Abreisetag direkt beim Stand des Vereins Dahoam zu entrichten. Kassa-Zeiten: täglich von 9:00 bis 11:00 Uhr

5) Versicherung und Haftung

Der Verein Dahoam übernimmt die Veranstaltungshaftung und deren Versicherungsgebarung. Obliegenheiten aus Darbietungen sind in der Verantwortung des Schaustellers und durch seine Versicherung zu decken.

Schausteller verpflichten sich folgende Versicherungen zu halten:

-          private und oder betriebliche Haftpflichtversicherung

-          Unfallversicherung

-          Spezifische Versicherung die dem Schausteller verpflichtet sind

 

Die Haftung der Vertragsparteien, welche aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Ebenso die Haftung für Schäden aus Verletzungen an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf fahrlässiger Pflichtverletzung der Burg oder eines seiner gesetzliche Vertreter oder derer Erfüllungsgehilfen beruhen.

6) Vertragslaufzeit und Kündigung

Diese Vertrag beginnt mit beiderseitiger Bestätigung, ist bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung kündbar und gilt bis Ende der Veranstaltung.

7) Standgebühr & Stromgebühr

Die Standgebühr beträgt 10% des Umsatzes inkl. Mwst.

Diese ist bis zum Ende der Veranstaltung zu bezahlen.

In diesem Preis nicht enthalten sind eventuelle Stromkosten.

Stromkosten: € 10,-/Tag inkl. Mwst.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, dass die aus dem Vertrag und Nutzungsvereinbarungen entstandenen Rechte und Pflichten sowie Konsequenzen und Rechtsfolgen im Klaren sind. Die Vertragspartner erklären, dass sie zum Wohle der Burg und der geschichtlich historischen Darstellung, sowie der rechtlichen Auslegung und Verständnis des Vertrages einig sind.

Vom Händler sorgfältig auszufüllen:

Schausteller/Name:

Straße und Hausnr.:

PLZ und Ort:

Telefonnummer:

E-Mail:

Dienstleistung und Inhalte des Schaustellers:

 

erforderliche Stellplatzgröße (Angabe in Metern, inkl. ABSPANNUNG):

Anzahl zusätzlicher MitarbeiterInnen:

Nebenabsprachen zu diesem Vertrag: Nebenabsprachen werden in einem Zusatzvertrag getroffen! 

Stromanschluss wird benötigt; € 10,-/Tag (inkl. Mwst.):

  • Regeln und Vereinbarungen gelesen und akzeptiert

Es gilt unsere Datenschutzerklärung

 

 

UNTERSCHRIFT Veranstalter                                                            UNTERSCHRIFT Händler/Schausteller

 

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Bei Fragen zum Vertrag oder für weitere Infos bitte Kontaktaufnahme unter +43 664 7514 3899 oder per Mail an dahoam@veda.or.at