Aktuelles - nächste Veranstaltung

 

 


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PROGRAMM 2023


 

WEIHNACHTSFEIER UND JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG

DES VEREINS DAHOAM 

FREITAG 1. - SONNTAG 3. DEZEMBER 2023

Für alle Mitglieder des Vereins Dahoam und Menschen die sich für unsere Aktivitäten und Projekte interessieren, laden wir herzlich vom 1. - 3.  Dezember 2023 zum gemütlichen Beisammensein und Austausch mit gutem, selbst gemachten Essen, Musik und guter Stimmung in der Fürstenhütte auf der Flattnitz im Grenzgebiet Steiermark Kärnten

Egal ob du dich für gemeinschaftliches Leben, alternative Bildungsmöglichkeiten oder Garten und Landwirtschaft interessierst oder einfach nur gerne interessanten Gesprächen folgst oder gerne zur Musik tanzt - komm vorbei uns sei ein Teil unserer Feier! Die Veranstaltung ist für alle Interessierten offen.

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KOSTEN: Tages (7€) - Monats (20€) - oder Jahresmitgliedschaft (50€) beim Verein Dahoam + freiwillige Spende

ANMELDUNG: EMAIL: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! TEL: +43 664 7514 3899

LOCATION: https://maps.app.goo.gl/U8wHoLzehxf8RbZi9

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WEITERE INFORMATIONEN FÜR TEILNEHMER DER VERANSTALTUNG:

Einige Hinweise zur Benützung der Fürstenhütte

 Mitzunehmen sind: Geschirrtücher, Handtücher, Wettex, Spülmittel, Müllsäcke,
Klopapier, Hausschuhe, Taschenlampen, Ofenanzünder und wichtige Medikamente.
 Unterkunft: In der Fürstenhütte stehen Betten zur Verfügung, deshalb unbedingt
Bettwäsche (Polster- und Deckenbezug, Leintuch) mitnehmen.
 Unterkunft: Die Betten, Matratzen, Matratzenschoner, Pölster und Decken sind
nummeriert. Es ist darauf zu achten, dass das Bettinventar mit den Nummern
identisch ist (siehe Liste). Sollte etwas zu reinigen sein, dies bitte per Liste mitteilen
und nicht mitnehmen.
 An- und Abreisezeiten: sind möglichst genau anzugeben und einzuhalten. Sie müssen
die Schlüssel vor Ihrer Abreise in Klagenfurt abholen. Sie können bei Fragen in der
Diözesanjugendstelle (0676/8772-2455) oder beim Hüttenverantwortlichen, Hr. Martin
Rogatschnig (0676/88 79 04 06), anrufen.
 Sauberhaltung: Die Gruppe ist für die Sauberhaltung des Hauses verantwortlich. Das
Haus soll auch während des Aufenthalts regelmäßig gesäubert werden.
Wenn die Hütte verlassen wird (z. B. für Wanderungen...) sind die Fenster zu schließen
und die Türen zu versperren.
 Müll: Die gelben Müllsäcke der Entsorgungsfirma GOJER können bei der Müllinsel
bei der Talstation Sessellift deponiert werden. Sollte der Müllsack nur halbvoll sein, kann
dieser in der Halterung verbleiben. Nicht benutzte Müllsäcke wieder im Büro der
Katholischen Jugend abgeben. Alle anderen Müllsäcke dürfen nicht bei der Müllinsel
deponiert werden (es kann eine Anzeige erstattet werden).
 Toiletten: Die Hütte ist mit einer biologischen Kläranlage ausgestattet. In den
Toiletten sind Müllkübel, in welche Hygieneartikel zu werfen sind. Durch die Entsorgung in
die Toilette droht eine Verstopfung und ein Ausfall der Kläranlage. Weiters keine Milch
und Essenreste hineinwerfen bzw. keine scharfen Reinigungsmittel verwenden. Auch
dadurch kann es zu einem Ausfall der Kläranlage kommen.
 Strom: Für den Strombetrieb gibt es einen Zentralschalter neben der Eingangstüre.
Diesen bei der Anreise einschalten und bei der Abreise wieder abschalten. Der
Stromzähler im Technikraum ist bei Ankunft und Abfahrt abzulesen. Die Kläranlage
wird vom Netzstrom betrieben, alle weiteren Steckdosen und das Licht werden von der
Solaranlage gespeist, daher sparsam mit der Energie umgehen. Sollte höherer Bedarf
entstehen (mehr als 20 KW) werden auch diese vom Netzstrom abgedeckt. Diesen Bedarf
müssen wir in Rechnung stellen.
 Unfälle: Das gesamte Haus mit dem dazugehörenden Gelände ist nicht so gestaltet,
dass keine Unfälle möglich sind. Alle Aktivitäten sind so zu gestalten, dass (Personen-)
Schäden schon im Vorfeld weitgehend vermieden werden können.
 Feuerlöscher: sind für den Notfall im Haus vorhanden. Jeder Gebrauch ist
unverzüglich mitzuteilen.
 Inventar: Das vorhandene Inventar muss schonend benutzt werden. Alle Schäden
sind zu melden, damit Reparaturen veranlasst werden können. Das Bekritzeln der
Wände und Betten ist strikt verboten. Ein erforderliches Abschleifen ist mit Kosten
verbunden, die dem Benutzer in Rechnung gestellt werden. Sollten Möbel in ein anderes
Zimmer getragen werden, so sind diese am Ende des Aufenthaltes wieder an den
Ursprungsort zurückzutragen.

 Einzäunung: Auf den Zäunen bzw. auf dem Eingangstor darf nicht gesessen werden.
 Offenes Feuer: In den Schlafräumen dürfen keine Kerzen und kein Gaslicht ver-
wendet werden. Es gilt in der gesamten Hütte absolutes Rauchverbot.
 Lagerfeuer: dürfen nur an der vorgesehenen Stelle (beim Bach) aufgebaut werden.
Lagerfeuer im umzäunten Gebiet sind aus feuerpolizeilichen Gründen (Funkenflug) nicht
gestattet. Entstandene Schäden werden zur Gänze dem Verursacher zur Last gelegt. Das
Brennholz für den Ofen darf nicht für das Lagerfeuer verwendet werden.
 Haustiere: dürfen nur nach vorheriger Rücksprache mit der Katholischen Jugend
mitgebracht werden
 Jugendschutzgesetz: Im gesamten Haus und im dazugehörenden Gelände gelten
ausnahmslos alle Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Das Rauchen ist im
Haus verboten und nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen vor dem Haus erlaubt. Bei
Genuss von Alkohol und Nikotin wird von den Begleitpersonen eine Vorbildwirkung
erwartet.
 Abreise: Vor Abreise sind alle benutzten Räume zu kehren (vor allem unter den
Betten) sowie der Müll unter den Matratzen zu entfernen.
In der Küche muss das Geschirr abgewaschen und eingeräumt sein. Der Herd und die
Öfen müssen von der Asche entleert werden.
Es muss soviel Holz in den Räumen hergerichtet werden, dass die nächste Gruppe einen
Tag lang damit auskommt.
Dekorationen im Außen- und Innenbereich sind wieder zu entfernen.
Wenn die Hütte nicht zur Zufriedenheit des Hüttenverantwortlichen hinterlassen wird, wird
ein Reinigungsbetrag in der Höhe von € 100 in Rechnung gestellt.
 Winter: Bei Benutzung von Oktober bis April machen wir darauf aufmerksam, dass
evtl. keine Schneeräumung erfolgt und evtl. kein Fließwasser in der Hütte eingelassen ist.
 Benützungs- und Übernachtungsgebühren:
Mai bis September: € 11,00 pro Person und Nacht (1 Nacht)
€ 9,50 pro Person (ab 2 Nächten)
zuzüglich € 2,20 Kurtaxe pro Tag (p. P. über 16 Jahren)

Oktober bis April: € 12,00 pro Person und Nacht (1 Nacht)
€ 10,50 pro Person (ab 2 Nächten)
zuzüglich € 2,20 Kurtaxe pro Tag (p. P. über 16 Jahren)

Preis pro kWh: € 0,20
Mindestsatz Benützungsgebühr: € 150,- pro Kleingruppe pro Nacht (von Oktober bis
April: € 180,00 pro Nacht), exklusive Kurtaxe.
 Absage: Sollten Sie den Termin nicht spätestens 12 Wochen vor der Anreise
stornieren und danach absagen, wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der tatsächlichen
Kosten verrechnet.


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